Überblick

Hinter dem Begriff "künstliche Intelligenz" (KI oder Englisch: AI – "Artificial Intelligence") verbergen sich zumeist besondere, selbstlernende Algorithmen, bzw. Modelle, die mit vorzugsweise großen Datenmengen trainiert wurden. KI-basierte Software kann u. a. selbstständig unbekannte Sachverhalte bewerten, Prognosen und Empfehlungen abgeben oder auch Entscheidungen treffen. Arbeitsergebnisse von KI-Anwendungen sind häufig nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.

Der unterstützende Einsatz von KI ist in nahezu allen Bereichen des Personalwesens denkbar, vor allem bei der Personalgewinnung, aber auch bei der Personalbetreuung, der Mitarbeiterbindung, der Datenanalyse und im Einsatzmanagement.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht stellen sich in erster Linie Fragen der Mitbestimmung, des Datenschutzes, der Billigkeit von Weisungen und potenzieller Diskriminierung. Um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können, müssen Anwender die Funktionen und Eigenschaften von KI-Anwendungen in groben Zügen verstehen und die Einbindung in die Unternehmensprozesse genau abstecken. Nur so können die bestehenden Informations- und ggf. Anpassungspflichten umgesetzt und Risiken reduziert werden.

 

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