Rz. 73

Anerkannt wurden nach Abs. 2:

 

Rz. 74

Der ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" bei BMAS hat folgende wissenschaftliche Empfehlungen herausgegeben, die über die Anerkennung im Einzelfall hinaus eine Anerkennung nach Abs. 2 betreffen.

  • Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbarer Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht (BABl 2005 S. 46), vgl. nunmehr Berufskrankheit Nr. 2112,
  • Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose, BABl 2006 S. 35), vgl. nunmehr Berufskrankheit Nr. 4115,
  • Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo[a]pyren-Jahren = [(µg/m3) × Jahre] (BABl. 1998 S. 54), vgl. nunmehr Berufskrankheit Nr. 4113,
  • Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (GMBl v. 13.4.2007 S. 473), vgl. nunmehr Berufskrankheit Nr. 4114.
 

Rz. 75

In folgenden Fallkonstellationen wurde die Anerkennung nach Abs. 2 abgelehnt:

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