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Tätigkeiten, die von der Handlungstendenz her dem privaten unversicherten Bereich zuzuordnen sind, werden als eigenwirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet. Typischerweise gehören dazu die Nahrungsaufnahme, die Verrichtung der Notdurft, die körperliche Reinigung sowie Betätigungen, die der Erholung oder der Vergnügung dienen. Doch darf nicht allein auf die Art der Betätigung abgestellt werden. Im Ausnahmefall kann auch eine grundsätzlich eigenwirtschaftliche Betätigung wesentlich betriebsdienlich und infolgedessen eine versicherte Tätigkeit sein. Wieder ist die an der Handlungstendenz orientierte wertende Betrachtung vorzunehmen.

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