Rz. 2

Abs. 1 hatte im Dritten Buch der RVO keinen Vorläufer. Nach damaligem Recht galten die Berufskrankheit, der Wegeunfall und der Arbeitsgeräteunfall jeweils kraft Fiktion auch als Arbeitsunfall. Mit dem SGB VII wird die Systematik klarer herausgearbeitet. Inhaltlich ändert sich freilich insoweit nichts. Abs. 2 hatte § 548 Abs. 3 RVO als Vorläufer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge