Rz. 10

Ist die Rente des Versicherten abgefunden worden, ist die Rente rechnerisch mit dem Betrag zu berücksichtigen, der ohne die Abfindung im gegenwärtigen Zeitpunkt, also einschließlich der Rentenanpassung nach § 95, zu zahlen wäre.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge