Rz. 15

Für die Fälle nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung ermächtigt § 47 Abs. 1 Satz 3 den Unfallversicherungsträger, abweichende Bestimmungen zur Zahlung und Berechnung des Verletztengeldes vorzusehen, die sicherstellen, dass das Verletztengeld seine Entgeltersatzfunktion erfüllt. Die Vorschrift ist indes nicht anwendbar, wenn ein Versicherter kontinuierlich als Arbeitnehmer tätig ist, aber sein Arbeitsentgelt wegen einer Provisionsabrede schwankt (BSG, Urteil v. 30.6.2009, B 2 U 1/08 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 29.9.2010, L 6 U 95/08; Sächs. LSG, Urteil v. 27.11.2003, L 2 U 161/00).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge