Die Untersuchung nach dem JArbSchG kann von jedem approbierten Arzt durchgeführt werden; besondere Fachkenntnisse im Bereich der Arbeitsmedizin fordert das Gesetz nicht. Die Durchführung der Untersuchung hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte des Jugendlichen zu erfolgen.

Der Arzt hat zu beurteilen,

  • ob die Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen durch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die Beschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird,
  • ob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine Ergänzungsuntersuchung erforderlich ist oder
  • ob besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen notwendig sind.[1]

Durch die JArbSchUV ist sichergestellt, dass vorliegende gesundheitliche Störungen im Hinblick auf die durchzuführende Tätigkeit beachtet werden. Hierzu dient der Erhebungsbogen[2], der vom Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugendlichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden soll. Der Arzt erstellt eine Mitteilung an den Personensorgeberechtigten mit dem in § 39 Abs. 1 JArbSchG vorgegebenen Inhalt sowie eine weitere Bescheinigung gemäß § 39 Abs. 2 JArbSchG für den Arbeitgeber, die die Untersuchung bescheinigt und einen ggf. Vermerk, welche Tätigkeiten für den untersuchten Jugendlichen er für gesundheitsgefährdend hält. In diesem Fall begründet die Bescheinigung gemäß § 40 Abs. 1 JArbSchG ein absolutes Beschäftigungsverbot für die genannten Tätigkeiten. Ausnahmen davon können durch die Aufsichtsbehörde zugelassen werden.[3]

Den Arbeitgeber treffen die Pflicht zur Aufbewahrung der ärztlichen Bescheinigung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die Pflicht zur Freistellung für die ärztlichen Untersuchungen und der Entgeltfortzahlung.[4] Die Untersuchungskosten übernimmt das jeweilige Bundesland, sofern der Jugendliche einen in diesem Land von der zuständigen Behörde ausgestellten Untersuchungsberechtigungsschein nach § 2 JArbSchUV vorlegt. Die Untersuchung selbst muss nicht zwingend in diesem Bundesland stattfinden.

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