Die im Rahmen einer Betriebsfeier gewährten Jubiläumszuwendungen können steuerfrei sein, wenn der Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmendem Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Die steuerfreien Beträge sind beitragsfrei.[1]
Soweit die dem einzelnen Arbeitnehmer zurechenbaren Aufwendungen mehr als 110 EUR betragen, können die übersteigenden Jubiläumszuwendungen pauschal mit 25 % versteuert werden. Die pauschal besteuerten Beträge sind dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, da es sich bei den Jubiläumszuwendungen um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt handelt.[2]
S. Abschn. 3.
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