Gilt das Jobticket für einen längeren Zeitraum (z. B. Jahresticket), fließt der geldwerte Vorteil insgesamt im Zeitpunkt der Überlassung des Jobtickets zu, wenn dem Arbeitnehmer mit der Aushändigung des Tickets ein uneingeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt wurde.[1] Für den Zufluss des geldwerten Vorteils ist es unerheblich, ob das Jobticket vom Arbeitnehmer gekündigt werden kann oder ob der Leistungsempfänger eine Gegenleistung erbringt. Ohne Belang sind auch Einzelheiten der Zahlung. In diesen Fällen bewirken monatliche Zahlungen an den Verkehrsbetrieb keinen anteiligen Zufluss des Bezugsrechts.[2]

Besonderheiten bei Tickets für einen längeren Zeitraum

Bei der Überlassung einer Monatskarte oder einer monatlichen Fahrberechtigung für ein Jobticket ist die 50-EUR-Freigrenze in bestimmten Fällen anwendbar, auch wenn das Ticket für einen längeren Zeitraum gilt. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen tatsächlich monatliche Tickets (Monatsmarken) ausgehändigt werden oder Tickets, welche an sich für einen längeren Zeitraum gelten, aber jeden Monat aktiviert bzw. freigeschaltet werden. Sehen die Tarif- und Nutzungsbestimmungen für ein Jobticket vor, dass die monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird, fließt der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug Jobticket monatlich und nicht bei Kauf- bzw. Teilnahmeerklärung für den Gültigkeitszeitraum zu.[3]

 
Praxis-Beispiel

Geldwerter Vorteil bei Jobticket für einen längeren Zeitraum

Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber ab 1.1.2023 unentgeltlich ein Jobticket. Die Karte hat den Aufdruck "gültig bis 31.12.2024". Nach den Tarifbestimmungen des Verkehrsanbieters wird während der Gültigkeitsdauer 1.1.2023-31.12.2023 die monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben. Nach der Berechnung des Arbeitgebers beträgt der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket monatlich 42 EUR. Weitere Sachbezüge liegen nicht vor.

Ergebnis: Die 50-EUR-Freigrenze für Sachbezüge ist anwendbar. Da es sich um die monatliche Fahrberechtigung eines Jobtickets handelt, das für einen längeren Zeitraum gilt, fließt der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug monatlich zu. Weil der geldwerte Vorteil von monatlich 42 EUR die 50-EUR-Freigrenze nicht übersteigt, ist er steuerfrei.

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