Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) – Personenfernverkehr – zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Fahrten zum Sammelpunkt oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet[1] (1. Alternative)
  • sowie Arbeitgeberleistungen für alle Fahrten des Arbeitnehmers im öffentlichen Personennahverkehr (2. Alternative)

sind steuerfrei.[2]

Für die Steuerbefreiung der Jobtickets wird danach unterschieden, ob eine Arbeitgeberleistung zugunsten des Personennah- oder Personenfernverkehr erbracht wird. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist unabhängig von der Art der Fahrten begünstigt. Daraus folgt, dass die Steuerbefreiung hier auch bei Privatfahrten des Arbeitnehmers greift. Damit ist – anders als im Personenfernverkehr – bei Fahrberechtigungen, die nur eine Nutzung des Personennahverkehrs ermöglichen, keine weitere Prüfung zur Art der Nutzung erforderlich.[3]

Begriffe Personenfern- bzw. Personennahverkehr:

Zum Personenfernverkehr gehören:

  • Fernzüge der Deutschen Bahn (ICE, IC, EC),
  • Fernbusse auf festgelegten Linien oder Routen und mit festgelegten Haltepunkten sowie
  • vergleichbare Hochgeschwindigkeitszüge und schnellfahrende Fernzüge anderer Anbieter (z. B. TGV, Thalys).[4]

Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört hingegen die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Als Personennahverkehr gelten alle öffentlichen Verkehrsmittel, die nicht Personenfernverkehr sind und nicht zu den generell nicht begünstigten Verkehrsmitteln[5] gehören.[6]

 
Hinweis

Bestimmte IC-/ICE-Verbindung zählen auch zum Nahverkehr

Wird allerdings eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr i. S. d. § 3 Nr. 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC- oder ICE-Verbindung.[7]

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