Es gibt mehrere Faktoren, die über die steuerliche Bewertung eines Jobtickets entscheiden:

  • Barlohn oder Sachlohn,
  • öffentliche oder sonstige Verkehrsmittel,
  • Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistung.

Die verschiedenen steuerlichen Optionen sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

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Mit der Einführung des Deutschlandtickets (sog. 49-EUR-Ticket) ist es der Regelfall geworden, dass Arbeitnehmer ein Deutschlandticket als Jobticket nutzen.[1]

[1] Einzelheiten zur steuerlichen Beurteilung s. Abschn. 4.

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