Rz. 1

Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG L 281 v. 23.11.1995 S. 31) in deutsches Recht umgesetzt wurden, neu gefasst.

Abs. 4 wurde mit dem Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz (HZvNG) v. 21.6.2002 (BGBl. I S. 2864) geändert.

Abs. 3 Satz 3 wurde zum 1.10.2005 durch Art. 9 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) den neuen Gegebenheiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst. Es wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung neue Strukturen und neue Bezeichnungen geschaffen. Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger ist zum 1.10.2005 in die BfA eingegliedert worden und zusammen bilden sie die Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Deutsche Rentenversicherung Bund verwaltet die früher beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger angesiedelte Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Stellung und Aufgaben der Datenstelle ergeben sich seit 1.10.2005 aus § 145 SGB VI, bis 30.9.2005 galt § 146 SGB VI.

Zum 25.5.2018 wurde § 81 durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) v. 27.4.2016 (ABl. L 119/1) sowie an die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzes an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/680 (Datzenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) v. 5.7.2017 (BGBl. I S. 2097) angepasst, insbesondere an die neuen Begriffsbestimmungen des Art. 4 DSGVO.

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