Rz. 17
Nach Nr. 4 ist eine Übermittlung von Sozialdaten sowohl zur Gewährung als auch zur Prüfung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 EStG zulässig. In § 10 Abs. 1 EStG sind die Aufwendungen aufgelistet, die unter bestimmten Voraussetzungen Sonderausgaben sind.
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