Rz. 1

Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit Wirkung zum 1.3.2007 in das Gesetz eingefügt.

Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) wurde § 68a dann ab 22.7.2009 geändert: Die Schutzklausel in Abs. 1 Satz 1 wurde erweitert und in Abs. 2 Satz 1 "nach Absatz 1 Satz 1 ermittelten" durch "bisherigen" als Folgeänderung zur erweiterten Schutzklausel ersetzt.

Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 15.7.2009 ab 22.7.2009.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge