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Die Deutschen Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 63 erfassen. Die GRA der DRV zu § 63 hat den Stand 14.12.2017 und ist abrufbar im Internet unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?path=%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI%2Fpp_0051_75+%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht_Ergaenzungen%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI%2Fpp_0051_75&nn=1504286 (zuletzt abgerufen am 31.12.2021).

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