Rz. 7

Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 4 erfassen. Die GRA zu § 4: Versicherungspflicht auf Antrag hat den Stand: 23.2.2022 (i. d. F. Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG) v. 27.6.2017, in Kraft getreten am 5.7.2017; der Abschnitt ab Rz. 77 wurde bezüglich des Flexirentengesetzes aktualisiert) und ist online abrufbar unter der Adresse: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0004.html (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).

 

Rz. 8

Außerdem stellt die Deutsche Rentenversicherung im Internet diverse Merkblätter zur Verfügung. So insbesondere das Merkblatt zur Antragspflichtversicherung V0032, das ebenfalls online unter folgender Adresse abrufbar ist: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0032.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).

 

Rz. 9

Das Merkblatt Versicherungspflicht auf Antrag für selbständig Tätige V0025 ist online unter folgender Adresse abrufbar: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0025.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).

 

Rz. 10

Das Merkblatt zum Auslandsschulwesen wird durch das Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten (Zentralstelle für das Auslandsschulwesen) editiert und findet sich online unter der Adresse: https://www.auslandsschulwesen.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ZfA/DE/FinanzielleRegelungen_ADLK-BPLK/3_Bundesprogrammlehrkraefte/Antragspflichtversicherung_Merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (zuletzt abgerufen am 4.3.2024).

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