Rz. 17

Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017 S. 307.

Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6.

Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018 S. 634.

Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personengruppen, RV 2000 S. 61.

Rombach, Unterstützte Beschäftigung – ein neuer Leistungstatbestand des Rechts der Teilhabe am Arbeitsleben (§ 38a SGB IX), SGb 2009 S. 61.

Steinmeyer, Heinz-Dietrich, Zielvereinbarungsentgelte und das Beitragsrecht der Sozialversicherung, NZS 2009 S. 1.

Steinmeyer, Horst, Die Neuregelungen der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zum 30. Dezember 2008/1. Januar 2009, info also 2009 S. 51.

Wendt, Rechtsfragen der "Unterstützten Beschäftigung" für behinderte Menschen, Behindertenrecht 2009 S. 1.

 

Rz. 18

Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen: Tankgutscheine über einen bestimmten EUR-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privatem Pkw, die als neue Gehaltsanteile anstelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht:

BSG, Urteil v. 23.2.2021, B 12 R 21/18 R.

Eltern können von Verfassungs wegen nicht verlangen, wegen ihres Aufwands für die Betreuung und Erziehung von Kindern weniger Beiträge als einfachrechtlich geregelt zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen zu müssen:

BSG, Urteil v. 20.7.2017, B 12 KR 14/15 R.

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