Rz. 32

Die Anträge auf die Kinderrehabilitation werden vom Kind selbst oder – sofern es das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – von den gesetzlichen Vertretern (i. d. R. von den Eltern) beim Rentenversicherungsträger auf dem Vordruck G0200 gestellt (vgl. § 36 SGB X). Dieser Vordruck ist im Rahmen eines Antragspakets beim Rentenversicherungsträger im Internet abrufbar. Im Übrigen wird auf die ergänzenden Ausführungen unter Rz. 24 verwiesen.

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