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Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden von den Regionalträgern und den Bundesträgern wahrgenommen. Alle Träger treten als "Deutsche Rentenversicherung" auf. Das Ziel, mit der Organisationsreform auch nach außen hin eine neue Struktur zu schaffen, kommt durch die neue Namensgebung zum Ausdruck. Die Namen der Rentenversicherungsträger setzen sich aus der Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung" sowie einer angefügten Regionalbezeichnung, die den jeweiligen Zuständigkeitsbereich beschreibt, zusammen. § 125 Abs. 2 bezeichnet die Bundesträger Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt nicht nur Trägeraufgaben, sondern gemäß § 138 auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung wahr. Die dezentrale Gliederung der Rentenversicherung hat es erforderlich gemacht, eine zentrale Stelle zu schaffen, über die sowohl der Datenaustausch innerhalb der Rentenversicherung als auch mit anderen Institutionen abgewickelt werden kann.

Die einzelnen Träger der Rentenversicherung bleiben weiterhin verantwortliche Stelle i. S. d. § 67 Abs. 9 SGB X.

Die Datenbestände, die die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger der Rentenversicherung führt, und die Datenbestände der Datenstelle bleiben getrennt.

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