Rz. 11

Nach Art. 83 § 3 Abs. 4 RVOrgG war die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet, bis zum 30.6.2006 ein verbindliches Rahmenkonzept zur Zusammenführung und Neuaufstellung der Auskunfts- und Beratungsstellen zu verabschieden. Inhalt eines solchen Papiers sind 2 Probleme. Zum einen war für den Personalübergang vom Bundesträger auf die Regionalträger eine Regelung erforderlich. Dabei sind die grundsätzlichen dienst- und arbeitsrechtlichen Konsequenzen bereits im § 3 Abs. 1 bis 3 vorgegeben. Unabhängig davon waren auch noch eine Reihe von Einzelfragen oder personalvertretungsrechtliche Probleme zu lösen.

 

Rz. 12

Ein 2. Problemkreis erstreckt sich auf die "weiteren organisatorischen Fragen". Neben der in Rz. 10 angesprochenen Aufgabenstruktur und den gemeinsamen Standards mussten auch Lösungen zur Aufgabe von Standorten oder der Erweiterung von bereits bestehenden Dienststellen gefunden werden. Neben der Vereinheitlichung und Straffung der Arbeitsabläufe war eine Anpassung der Organisation erforderlich, mit der bei Fortführung und Verbesserung der Arbeitsqualität keine Minderung des Services für den Versicherten eintrat.

 

Rz. 13

Dieser Wandel und der Personalübergang müssen bis zum "Ablauf der ersten Wahlperiode der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund" abgeschlossen sein. Der Gesetzgeber gibt damit den Rentenversicherungsträgern bis zum 30.9.2011 Zeit, eine Neuorganisation der A- und B-Stellen durchzuführen. Der Übergang der Auskunfts- und Beratungsstellen auf die Regionalträger ist mittlerweile fast abgeschlossen, bei der DRV Berlin-Brandenburg wird er für den 1.1.2011 vorbereitet.

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