Rz. 6

Bereits 1996 wurde vom VDR ein Rahmenkonzept entwickelt, das optimale strukturelle Voraussetzungen für ein Beratungsnetz aufstellte. Dieses Konzept war die Grundlage für bilaterale vertragliche Vereinbarungen zwischen den Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, um die vorhandenen Strukturen zu vernetzen und bei größtmöglichem Nutzen für die Versicherten und Rentner wirtschaftlich betreiben zu können. Im Laufe der kooperativen Zusammenarbeit und der dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen ergab sich die Notwendigkeit, Modifizierungen an dem beschlossenen Rahmenkonzept vorzunehmen und diese in der Praxis zu erproben.

 

Rz. 7

Dennoch setzt die Gesetzesbegründung zu § 131 bei den ursprünglichen Vorstellungen der Rentenversicherung an, die in der Praxis in einer Reihe von Eckpunkten bereits modifiziert wurden. Die Betreuung von mindestens 250.000 Versicherten, um eine wirtschaftliche Auslastung sicherzustellen, ist kein Problem in Ballungsgebieten mit der nötigen Infrastruktur. In ländlichen Bereichen ist bereits eine Vertretung in jedem Kreis/jeder kreisfreien Stadt unter den aufgestellten Forderungen nicht wirtschaftlich umzusetzen.

 

Rz. 8

Der Gesetzgeber hat gut daran getan, die Umsetzung eines Konzepts für die Auskunft und Beratung der Selbstkoordinierung der Träger zu überantworten. Bereits in der Vergangenheit wurden Modelle entwickelt, die bei hoher Beratungsqualität in wirtschaftlicher Weise den Servicegedanken der Versichertennähe umsetzen.

 

Rz. 9

Neben der großen Auskunfts- und Beratungsstelle, meist in Anbindung an die Sachbearbeitung, bestehen ortsbezogen die unterschiedlichsten Modelle bis zu einem dichten Netz von Sprechtagsorten, die infolge der zeitlichen Abfolge, der räumlichen Nähe der einzelnen Sprechtagsorte untereinander und der technischen Ausstattung des Beraters keine Abstriche an der Beratungsqualität auftreten lassen.

 

Rz. 10

Den gesetzlich vorgegebenen Auftrag, die Aufgabenstruktur der Auskunfts- und Beratungsstellen weiterzuentwickeln und gemeinsame Standards einvernehmlich festzulegen, haben die Rentenversicherungsträger aufgenommen und werden ein gemeinsames Konzept über die Ausgestaltung der Auskunfts- und Beratungsstellen vorlegen.

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