Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Rentenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) in Abs. 2 geändert (Satz 2 wurde zum 1.1.2004 gestrichen).

Durch das Gesetz zur Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 die Überschrift geändert, Abs. 1 neu gefasst und Abs. 2 und 3 wurden redaktionell angepasst. Mit diesem Gesetz wurden die Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und die Seekasse zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vereinigt.

Durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3028) wurde Abs. 3 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1.2008 geändert.

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