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Der ebenfalls je zur Hälfte mit Versicherten- und Arbeitnehmervertretern besetzte Bundesvorstand der DRV Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Auch die Besetzung des Bundesvorstandes trägt der Doppelfunktion der DRV Bund Rechnung: 14 der 22 Mitglieder sind auf Vorschlag der Regionalträger (12 Mitglieder) und der DRV Knappschaft-Bahn-See (2 Mitglieder) zu wählen. Die Mitglieder aus der DRV Bund (8 Personen) bilden – analog den Regelungen zur Bundesvertreterversammlung – das Trägergremium (§ 44 Abs. 6). Dieses hat allein über die Trägerangelegenheiten der DRV Bund zu befinden, das volle Gremium hingegen über die Grundsatz- oder Querschnittsangelegenheiten und gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungsträger.

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