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Das im BEEG geregelte Elterngeld steht Müttern und Vätern zu, die ihr Kind betreuen und keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus (Umwandlung eines Bezugsmonats des Elterngelds in 2 Bezugsmonate) kann auch über den 15. Lebensmonat hinaus bezogen werden.

Das Elterngeld beträgt 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit, maximal 1.800,00 EUR und mindestens 300,00 EUR.

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