Rz. 4

Die Einkommensanrechnung gemäß § 18a i. d. F. ab dem 1.1.2002 findet keine Anwendung in folgenden Fällen:

1. Witwen-/Witwerrenten

  • Tod des versicherten Ehegatten vor dem 1.1.2002 (und nach dem 31.12.1985, da bei zuvor verstorbenen Ehegatten eine Einkommensanrechnung generell ausgeschlossen ist, soweit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind – § 314 SGB VI; Gleiches gilt, soweit die in § 314 Abs. 1 SGB VI genannte Erklärung abgegeben worden ist)
  • Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen, mindestens ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren und Tod des versicherten Ehegatten nach dem 31.12.2001 (damit verbleibt es für einen längeren Zeitraum im Regelfall bei der Einkommensanrechnung alten Rechts)

2. Erziehungsrenten (§ 47 SGB VI)

  • Tod des geschiedenen Ehegatten vor dem 1.1.2002
  • Eheschließung vor dem 1.1.2002, mindestens ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren und Tod des geschiedenen Ehegatten nach dem 31.12.2001

3. Waisenrenten

Aufgrund der Abschaffung der Einkommensanrechnung auf Waisenrenten ist die Regelung obsolet geworden (BR-Drs. 541/14 S. 37). Soweit die Auffassung vertreten wird, dass auch die Bezieher einer sog. Geschiedenenwitwen-/-witwerrente gemäß § 243 SGB VI von der Regelung in Abs. 2 erfasst werden (Sehnert, in: Hauck, SGB IV, § 114 Rz. 10), kann dem nicht gefolgt werden (ebenso Maier, in: Kasseler Kommentar, SGB IV, § 114 Rz. 11); denn für eine derartige Auslegung des gesetzgeberischen Willens ist kein Raum, da Wortlaut und Sinnzusammenhang nicht nur keinen Anhaltspunkt geben, sondern eher dagegensprechen. Von der Regelung sind nur geschiedene Witwen/Witwer erfasst, deren Ehe nach dem 30.6.1977 geschieden worden ist (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).

Der Bestandsschutz gilt hingegen auch bei Witwen-/Witwerrenten an einen überlebenden Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn der verstorbene Lebenspartner entweder vor dem 1.1.2002 verstorben ist oder bei einem Tod nach dem 31.12.2001 die Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2002 begründet wurde und der Lebenspartner vor dem 2.1.1962 geboren ist.

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