
Der Sachbezug für freie Verpflegung wird zum 1.1.2021 auf 263 EUR (+ 5 EUR) und der Sachbezug für freie Unterkunft auf 237 EUR (+ 2 EUR) angehoben. Der monatliche Gesamtsachbezugswert beträgt demnach 500 EUR.[1]
[1] § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SvEV.
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