Unabhängig vom Zeitraum der tatsächlichen Beschäftigung ist der Meldezeitraum immer der 1.1. bis 31.12. des vergangenen Kalenderjahres. In die Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt einzutragen, von dem die Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen waren.

 
Praxis-Beispiel

Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Ein Arbeitnehmer war vom 1.1. bis zum 31.5.2023 bei der Firma Schmidt beschäftigt.

Ergebnis: Unabhängig von der bereits erfolgten Abmeldung zum 31.5.2023 mit Abgabegrund "30" ist für das Kalenderjahr 2023 eine UV-Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "92" und dem Meldezeitraum 1.1. bis 31.12.2023 bis zum 16.2.2024 abzugeben. In dieser Meldung ist das vom 1.1. bis zum 31.5.2023 erzielte Arbeitsentgelt anzugeben.

Die UV-Jahresmeldung ist mit dem Datensatz "Meldung" (DSME), dem Datenbaustein "Meldesachverhalt" (DBME) und dem Datenbaustein "Unfallversicherung" (DBUV) zu melden. Anzugeben sind insbesondere

  • das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung (Meldezeitraum),
  • die Unternehmensnummer des Unternehmers (für Meldezeiträume ab 1.1.2023),
  • die Mitgliedsnummer des Unternehmers (für Meldezeiträume ab 1.1.2023 nur noch zulässig, sofern keine Unternehmensnummer existiert),
  • die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers,
  • das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt und
  • seine Zuordnung zur jeweilig anzuwendenden Gefahrtarifstelle.

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