Überblick

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, haben die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Überschreitet das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr, tritt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein. Die Krankenversicherungspflicht berechtigt zu einer Kündigung des privaten Versicherungsvertrags. Allerdings kann sich der Arbeitnehmer von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.

In diesem Beitrag wird beschrieben, wie sich das Über- oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf eine private Kranken- und Pflegeversicherung auswirkt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Regelungen über die Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrags bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht enthält § 205 VVG; für die Pflegeversicherung sind entsprechende Regelungen in § 27 SGB XI enthalten. Die Befreiungsmöglichkeiten von der Krankenversicherungspflicht werden in § 8 SGB V, die von der Pflegeversicherungspflicht in § 22 SGB XI erläutert. § 5 Abs. 9 SGB V verpflichtet das private Krankenversicherungsunternehmen, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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