Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt nicht mehr die vom Beginn eines Jahres an erhöhte Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird der Beschäftigte vom 1.1. an wieder krankenversicherungspflichtig. Für bislang Privatversicherte ist die Krankenversicherung wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl durchzuführen, sofern keine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragt wird bzw. das 55. Lebensjahr bereits vollendet worden ist.[1]

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