Auch Personen, die erstmals im Inland eine Beschäftigung mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen, sind mit Beginn dieser Beschäftigung krankenversicherungsfrei.

Beide Personenkreise haben in diesem speziellen Fall – auch ohne Vorversicherungszeit – die Möglichkeit, als freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse beizutreten und somit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Der Beitritt als freiwilliges Mitglied muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Beschäftigungsaufnahme erklärt werden.

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