Arbeitnehmer sind vom Beginn ihrer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer bestehenden Beschäftigung erst im Laufe eines Kalenderjahres überschritten, endet die Krankenversicherungspflicht nicht sofort, sondern erst mit Ablauf dieses Jahres. In diesem Fall wird jedoch zusätzlich gefordert, dass auch die relevante Grenze des neuen Jahres (Folgejahres) überschritten wird.

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