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Aufgabe | zu erledigen durch | zu erledigen bis |
erledigt? |
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Entgeltnachzahlungen/-rückforderungen | |||
Prüfung, ob Mitarbeiter, die aus der Entgeltfortzahlung waren, die Arbeit wieder aufgenommen haben. | 31.12. | ||
Prüfung, ob aufgrund der (Wieder-)Aufnahme der Tätigkeit Einmalzahlungen (anteilig) nachgezahlt werden müssen. | 31.12. | ||
Prüfung, ob aufgrund der Unterbrechung der Entgeltzahlung Einmalzahlungen (anteilig) zurückgefordert werden müssen. | 31.12. | ||
Lohnsteuer | |||
Korrekte Zuordnung ausgezahlter Entgeltbestandteile (Zuflussprinzip). | AS[1]: Dez./Jan. | ||
Durchführung bzw. Unterdrückung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs bei den entsprechenden Mitarbeitern (Pflicht zur Durchführung besteht nur für Unternehmen, die am 31.12. mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigen).[2] |
AS: Dez. | ||
Prüfung der Anzeigepflicht an das Betriebsstättenfinanzamt wegen Rabatten bzw. Sachbezügen von Dritten. | 31.12. | ||
Prüfung der Erfassung eines Altersentlastungsbetrags für Arbeitnehmer, die im Laufe des neuen Jahres das 64. Lebensjahr erreichen. | AS: Jan. | ||
Lohnsteuerbescheinigung | |||
Prüfung, ob weitere Pauschalversteuerungen auf Sachzuwendungen (§ 37b EStG) vorgenommen werden müssen. | Abgabe LSt-Bescheinigung, spätestens 29.2. | ||
Prüfung der Pauschalversteuerung für Betriebsveranstaltungen (bei mehr als 2 Veranstaltungen kann die Besteuerungsform noch bis zur Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung vorteilhaft geändert werden). | Abgabe LSt-Bescheinigung spätestens 29.2. | ||
Prüfung, ob bei der Gruppenunfallversicherung eine Umstellung von individueller Besteuerung auf Pauschalversteuerung erfolgen soll. | Abgabe LSt-Bescheinigung spätestens 29.2. | ||
Prüfung/Erfassung der Großbuchstaben U, M, S, F, FRx in der Lohnsteuerbescheinigung. | Abgabe LSt-Bescheinigung spätestens 29.2. | ||
Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. | Frühestens AS: Dez., spätestens 29.2. | ||
Erstellung und Zurverfügungstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Arbeitnehmer, Archivierung des Übertragungsprotokolls. | Frühestens AS: Dez., spätestens 29.2. | ||
Fahrten und Dienstwagenversteuerung | |||
Prüfung, ob der Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei den Mitarbeitern, die während des Kalenderjahres umgezogen sind, aktualisiert wurde. | AS: Dez. | ||
Prüfung, ob alle Fahrtenbücher der Firmenwagen vorliegen und die Eintragungen vollständig sind. | 31.12. | ||
Prüfung der Versteuerung geldwerter Vorteile aus der Pkw-Überlassung, insbesondere ob die Entfernungsangaben und der hinterlegte Pkw-Wert aktuell sind. | 31.12. | ||
Bei 0,002%-Versteuerung: Prüfung, ob die Angaben über die zu versteuernden Fahrten für alle Monate vorliegen. | 31.12. | ||
Bahncard: Korrektur der Versteuerung um die im Jahr getätigten (steuerfreien) Dienstfahrten. | Dez. | ||
DBA | |||
Prüfung, ob die unterjährig vorgenommene Aufteilung des zu versteuernden Arbeitslohns korrigiert werden muss. | AS: Dez. | ||
Prüfung der Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts für beschränkt Steuerpflichtige/ Freistellungsbescheinigungen nach DBA. | AS: Jan. | ||
Sozialversicherung | |||
Prüfung auf Über-/Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) zur Beurteilung der Versicherungspflicht. | AS: Jan. | ||
Nur 2024: Prüfung, ob eine Neubewertung als geringfügig entlohnt Beschäftigte erforderlich wird aufgrund - dem Fristende von Bestandsschutzfällen - der Erhöhung der (dynamischen) Geringfügigkeitsgrenze |
AS: Jan. | ||
Prüfung, ob Entgeltgrenzen bei Mitarbeitern im Übergangsbereich eingehalten wurden. | AS: Dez. | ||
Prüfung, ob Entgeltgrenzen bei den geringfügigen Beschäftigungen eingehalten wurden. | AS: Dez. | ||
Prüfung, ob es bei beschäftigten Rentnern im Laufe des neuen Jahres zu einer Änderung der Personen- und Beitragsgruppe kommt (Flexi-Rentengesetz). | AS: Jan.[3] | ||
U1-Verfahren | |||
Für Unternehmen mit ca. 30 Arbeitnehmern: Prüfung, ob die Voraussetzungen für Teilnahme am U1-Verfahren vorliegen. | Dez./Jan. | ||
Für Unternehmen, die am U1-Verfahren teilnehmen: Prüfung des bestehenden Erstattungssatzes, ggf. Wechsel. | 29.1.[4] | ||
Meldeverfahren | |||
Prüfung, ob für das vergangene Jahr alle entsprechenden An- und Abmeldungen vorgenommen wurden. | Jan. | ||
Erstellung der Jahresmeldung (Grund 50) für geleistete Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenversicherung. | 15.2. | ||
Stammdatenabgleich mit dem Stammdatendienst der DGUV. | Frühestens ab 1.11., spätestens bis 16.2. | ||
Erstellung der Jahresmeldung (Grund 92) für jeden im vergangenen Kalenderjahr in der Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten. | 16.2. | ||
Betriebliche Altersversorgung | |||
Prüfung der Aufteilung von Beiträgen in steuer-/beitragsfreie bzw. steuer-/beitragspflichtige Beträge. | AS: Jan. | ||
Anpassung der Beiträge bei dynamischen Verträgen. | AS: Jan. | ||
Abgabe der Meldungen über die Art der Versteuerung an den bAV-Träger. | Dez./Jan. | ||
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer | |||
Unterlagen zur PKV beim Arbeitnehmer angefordert (Bescheinigung nach § 257 SGB V/ § 61 SGB XI, Bescheinigun... |
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