Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat.

Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankengeld[1], geht der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers insoweit auf die Krankenkasse über.[2] In diesem Fall kann ein Anspruch der Krankenkasse auf Insolvenzgeld für Dritte bestehen, wenn das Krankengeld vor Stellung des Insolvenzgeld-Antrags geleistet wurde.

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