Überblick

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen regelmäßig Informationen über ihre bestehenden Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Versicherte, die das

  • 27. Lebensjahr vollendet haben und über mindestens 5 Beitragsjahre verfügen, erhalten eine jährliche Renteninformation,
  • 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten alle 3 Jahre eine ausführliche Rentenauskunft.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der § 109 SGB VI regelt den Versand und den Inhalt von Renteninformationen und Rentenauskünften. Er beinhaltet auch die Regelungen für Rentenauskünfte aufgrund besonderer Anlässe.

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