Ebenfalls auf Antrag wird eine Auskunft über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erteilt. Diese Auskunft ist wichtig, wenn ein Versorgungsausgleich oder ein Rentensplitting unter Ehegatten durchgeführt werden soll.

Sowohl beim Versorgungsausgleich als auch beim Rentensplitting können Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden, zu gleichen Teilen auf die Eheleute verteilt werden. Um diese Aufteilung vornehmen zu können, müssen diese Anwartschaften in einer besonderen Rentenauskunft ermittelt werden.

 
Hinweis

Rentenauskunft bei Ehescheidung

Diese Auskunft ist bei einer Ehescheidung sehr wichtig. Das Familiengericht stellt hierzu die Dauer der Ehezeit fest und ermittelt aufgrund von Auskünften der Versorgungsträger die Höhe der von den Ehegatten während der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche. In der Regel wendet sich das Familiengericht direkt an die Rentenversicherungsträger der Ehepartner.

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