Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als eine Entsendung betrachtet. Der Unterbrechungszeitraum wird allerdings nicht als Einsatzzeit berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung einer Entsendung für 3 Monate

Ein Arbeitnehmer wird für 2 Jahre nach Indien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 3 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 2 Jahre nach Indien entsenden. Zwischen dem ersten und dem zweiten Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 3 Monaten. Somit muss der Gesamtzeitraum betrachtet werden. Hierbei wird der Unterbrechungszeitraum nicht auf die Entsendedauer angerechnet. Der Gesamtzeitraum beträgt genau 48 Monate. Somit gelten auch für die zweite Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften.

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