Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work

Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere:

Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Homeoffice ist nicht immer einfach sicherzustellen. Schwierigkeiten ergeben sich schon bei der Überwachung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf bei der Überwachung nur verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen.

Unproblematisch dürfte etwa die Überprüfung der reinen Log-in-Daten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sein, da dies vergleichbar mit der Kontrolle durch eine analoge Stempeluhr ist.

Die Ausübung weiterer Kontrolle ist jedoch schwierig. Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben protokolliert und regelmäßig Screenshots gefertigt werden, ist z. B. dann nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge