Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept ansieht, dies entsprechend dokumentiert hat und eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zugunsten des Arbeitnehmers ausgeht.[1]

 
Hinweis

Homeoffice und Änderungskündigung

Der Arbeitnehmer kann sich im Rahmen einer Änderungskündigung nicht darauf berufen, das Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes sei eine mildere Maßnahme als die Änderungskündigung. Das gilt jedenfalls dann, wenn es Teil der unternehmerischen Entscheidung ist, bestimmte Arbeitsplätze in der Zentrale des Arbeitgebers zu konzentrieren und für diese Arbeitsplätze keinen Homeoffice-Arbeitsplatz anzubieten.[2] Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers hatte sich im entschiedenen Fall im Interessenausgleich manifestiert. Der Arbeitgeber hatte die Entscheidung getroffen, nur bestimmte Mitarbeiter von Teleoffice-Arbeitsplätzen aus arbeiten zu lassen und alle anderen Mitarbeiter mit Tätigkeiten vor Ort in der Zentrale zu beschäftigen. Dies billigte das Gericht und führte aus, ein Arbeitsplatz im Homeoffice sei unter Berücksichtigung der unternehmerischen Entscheidung kein milderes Mittel. Der Arbeitnehmer konnte daher keine Beschäftigung im Homeoffice verlangen.

[2] LAG Berlin, Urteil v. 24.3.2021, 4 Sa 1243/20.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge