Nehmen Personen, die eine Sozialleistung oder Rente beziehen, eine Nebentätigkeit auf, wird das erzielte Einkommen ggf. auf die Leistung angerechnet. Es erfolgt eine Kürzung oder die Leistung kann wegfallen. Die Übersicht zeigt, in welcher Höhe monatlich hinzuverdient werden kann, ohne dass die Leistung gemindert wird.

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