Als externe Meldestelle wurde eine Meldestelle des Bundes (beim Bundesamt für Justiz) als leicht zugängliche, zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Möglichkeit der Meldung an diese soll hinweisgebende Personen davon befreien, sich mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen zu müssen. Daneben sind für spezielle Bereiche u. a. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, das Bundeskartellamt, (fakultativ) externe Meldestellen der Bundesländer sowie eine gesonderte Meldestelle für Hinweise auf Verstöße in der Meldestelle des Bundes und auch externe Meldestellen auf Ebene der Europäischen Union vorgesehen.

Die hinweisgebende Person soll wählen können, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wendet. Insoweit sollen Beschäftigungsgeber jedoch "Anreize" dafür schaffen, dass sich hinweisgebende Personen vor einer Meldung an eine externe Meldestelle des Bundes oder des Landes zunächst an die jeweilige interne Meldestelle beim Beschäftigungsgeber wenden.

Es besteht eine Pflicht sowohl der internen als auch der externen Meldestellen, für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über die Nutzung der anderen Meldestellen und Meldeverfahren bereitzuhalten.

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