Leitsatz (redaktionell)

Entzieht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Besitz an betriebseigenem Gerät, stellt dies einen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer in Zueignungsabsicht gehandelt hat.

 

Normenkette

BGB § 626; StGB § 242

 

Fundstellen

DB 1978, 1406 (L1)

ARST 1978, 117 (LT1)

ArbuR 1978, 253 (L1)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge