Entscheidungsstichwort (Thema)
Außerordentliche Verdachtskündigung
Leitsatz (redaktionell)
Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage zu erheben, kann eine außerordentliche Verdachtskündigung nicht rechtfertigen, wenn dem Arbeitgeber sämtliche dem Verdacht zugrundeliegenden Tatsachen seit langem bekannt sind und er nur vermutet, daß der Staatsanwaltschaft neue Tatsachen vorliegen, die sie zu ihrer Entscheidung bewogen haben.
Verfahrensgang
ArbG Wiesbaden (Entscheidung vom 25.04.1989; Aktenzeichen 1 Ca 52/89) |
Fundstellen
BB 1990, 1280 |
BB 1990, 1280 (L1) |
DB 1990, 2477 (L1) |
RzK, I 8c Nr 16 (LT1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 626 BGB Ausschlußfrist, Nr 2 (L1) |
LAGE § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, Nr 1 (LT1) |
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