Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung des Betriebsrats - Beurteilungsgrundsätze
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Weiterverwendung von mitbestimmungsfrei eingeführten Beurteilungsrichtlinien nach Wahl eines Betriebsrates ist zustimmungspflichtig (im Anschluß an BAG vom 22.10.1986, 5 AZR 660/85, in AP Nr 2 zu § 23 BDSG.
2. Wird dem Betriebsrat nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit in einer Übergangszeit die Pflicht auferlegt, zu erklären, ob er das nunmehr bestehende Mitbestimmungsrecht in Anspruch nehme oder nicht, so kann diese Übergangszeit jedenfalls nicht länger als 1/3 der gesamten Amtszeit des Betriebsrates betragen.
3. Es spricht allerdings viel für die Ansicht, daß dem Betriebsrat im Bereich des § 94 BetrVG, in dem er kein Initiativrecht hat, auch keine Initiativpflicht auferlegt werden kann, sondern der Arbeitgeber seinerseits alle Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Weiterverwendung der Formulare schaffen muß.
Verfahrensgang
ArbG Frankfurt am Main (Entscheidung vom 12.07.1989; Aktenzeichen 17 Ca 115/89) |
Fundstellen
Haufe-Index 445566 |
BB 1990, 1628 |
BB 1990, 1628 (S1-3) |
DB 1990, 1975 (S1-3) |
DB 1991, 1027 (LT1-3) |
AiB 1990, 423 (S1-4) |
ArbuR 1991, 153 (L1) |
ArbuR 1991, 62 (S1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-3) |
RDV 1991, 273-275 (LT1-3) |
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