Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Herausgabe der Arbeitspapiere

 

Leitsatz (redaktionell)

Die auf einem allgemeinen Rechtsgedanken beruhende Vorschrift des § 254 Abs.2 S. 1 BGB ist auch in Schadensfällen wegen verspäteter Herausgabe der Arbeitspapiere - jedenfalls generell - in Betracht zu ziehen (= keine grundsätzliche Abweichung von der Ansicht des Arbeitsgerichts Hanau Urteil vom 29.11.1979 1 Ca 267/79 = DB 1980, S 887, wonach sich der wiederholt erfolglos auf Herausgabe der Arbeitspapiere gemahnte Arbeitgeber auf jene Vorschrift nicht berufen kann).

 

Normenkette

BGB § 254 Abs. 2 S. 1, § 611

 

Fundstellen

Dokument-Index HI447803

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