Heimarbeiter ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall sind mit dem Personengruppenschlüssel (PGR) 124 zu melden. Bei Heimarbeitern mit Entgeltfortzahlung ist nicht der PGR 124, sondern einer der übrigen PGR (z. B. 101) anzugeben. Sofern Heimarbeiter eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, ist der PGR 109 zu verwenden.

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