Die oberste Arbeitsbehörde des Landes hat für eine wirksame Überwachung der Entgelte und sonstigen Vertragsbedingungen durch Entgeltprüfer Sorge zu tragen.[1] Hat ein Auftraggeber oder Zwischenmeister einem in Heimarbeit Beschäftigten oder einem Gleichgestellten ein Entgelt gezahlt, das niedriger ist als das in einem für den Heimarbeiter geltenden Tarifvertrag oder einer bindenden Festsetzung festgesetzte, so kann ihn die Oberste Arbeitsbehörde des Landes auffordern, den Minderbetrag nachzuzahlen und den Zahlungsnachweis vorzulegen.[2] Das Land kann im eigenen Namen den Anspruch auf Nachzahlung des Minderbetrags an den Berechtigten vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Das Urteil wirkt auch für und gegen den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten.[3]

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