Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haushaltsscheckverfahren berechtigt. Die Beschäftigung muss durch einen privaten Haushalt begründet sein. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung handelt es sich bei einer WEG jedoch nicht um einen Privathaushalt im engeren Sinne.

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