Die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren können mittels systemgeprüfter Programme oder programmierter Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt werden. Dieses Verfahren setzt voraus, dass die geltenden Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung eingehalten werden. Es sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHA) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu verwenden.

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