Die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die auch vom privaten Arbeitgeber zu leistende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft berechnen sich nach den bei der Minijob-Zentrale geltenden Umlagesätzen. Der Umlagebeitrag als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit/U1 beträgt in 2024 1,1 % und für Aufwendungen bei Mutterschaft/U2 0,24 % – unverändert zu 2023.

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