Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Danach sind Ausnahmen vom Verbot der Samstags- und Sonntagsarbeit zulässig, allerdings ist dann ein berufsschulfreier Arbeitstag in derselben Woche zu gewähren; mindestens 2 Sonntage im Monat müssen und mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei sein.[1]

Für jugendliche Hausgehilfen gilt die 40-Stunden- und die 5-Tage-Woche.

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